Ein Lehrgang ist förderfähig, wenn er fachlich gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereitet. Lehrgänge, die zur ersten beruflichen Fortbildungsstufe gehören, wie beispielsweise geprüfte Fachberater/-innen, geprüfte Servicetechniker/-innen oder IT-Spezialisten/-innen, müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen und werden ausschließlich in Teilzeit gefördert. Für Lehrgänge ab der zweiten Fortbildungsstufe ist eine Mindestanzahl von 400 Unterrichtsstunden erforderlich. Zu den förderfähigen Abschlüssen in dieser Kategorie zählen unter anderem die weiterführenden Qualifikationen zum/zur Bilanzbuchhalter/-in, Industriemeister/-in, Fachwirt/-in im Sozial- und Gesundheitswesen sowie Betriebswirt/-in.