Aufstiegs-BAföG: Bis zu 75 % Ersparnis bei Weiterbildungskosten


Entdecken Sie die verbesserten Fördermöglichkeiten des Aufstiegs-BAföG

Teilnehmende der Höheren Berufsbildung können von einer umfangreichen finanziellen Förderung profitieren. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommensunabhängig gefördert. Zusätzlich gibt es eine Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Vollzeitlehrgängen.

Alle Fakten zum Aufstiegs-BAföG im Überblick


Für alle Stufen

Gefördert werden alle drei Ebenen der Höheren Berufsbildung (Fachberater, Fachwirte & Industriemeister, Betriebswirte)

Das Ziel

Die Weiterbildung muss auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung oder gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten

50 % Zuschuss

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden mit bis zu 50 % bezuschusst

75 % Förderung

Zusammen mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit können bis zu 75 % staatlich gefördert werden

Das lässt sich gut rechnen …


FAQ


Ein Lehrgang ist förderfähig, wenn er fachlich gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereitet. Lehrgänge, die zur ersten beruflichen Fortbildungsstufe gehören, wie beispielsweise geprüfte Fachberater/-innen, geprüfte Servicetechniker/-innen oder IT-Spezialisten/-innen, müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen und werden ausschließlich in Teilzeit gefördert. Für Lehrgänge ab der zweiten Fortbildungsstufe ist eine Mindestanzahl von 400 Unterrichtsstunden erforderlich. Zu den förderfähigen Abschlüssen in dieser Kategorie zählen unter anderem die weiterführenden Qualifikationen zum/zur Bilanzbuchhalter/-in, Industriemeister/-in, Fachwirt/-in im Sozial- und Gesundheitswesen sowie Betriebswirt/-in.

Die Förderung steht auch Bachelorabsolventen/-innen, Studienabbrechern/-innen und Abiturienten/-innen mit Berufspraxis offen. Ausschlaggebend ist die Zulassung zur öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung der Höheren Berufsbildung. Diese ist z. B. bei vielen Fortbildungen mit einschlägiger Berufserfahrung auch ohne Berufsabschluss möglich.

Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen (ohne AEVO) werden mit 50 % (bis max. 15.000 Euro) bezuschusst. Außerdem besteht ein Anspruch auf Abschluss eines zinsgünstigen Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die jeweilige Differenz zum geförderten Betrag. Vom restlichen Darlehen werden bei Bestehen der Prüfung 50 % erlassen. Somit können insgesamt 75 % der Lehrgangskosten übernommen werden. Für angehende Meister/-innen werden zudem die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt zur Hälfte, maximal mit 2.000 Euro gefördert, davon 50 % als Zuschuss. Bei Existenzgründung wird die Darlehensschuld vollständig erlassen, damit ein schuldenfreier Start in die Selbständigkeit möglich ist.

Teilnehmende von Vollzeitlehrgängen können zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Dieser wird als voller Zuschuss geleistet, d. h. die Teilnehmenden müssen ihn nicht zurückzahlen. Alleinstehende erhalten bis zu 1.019,00 Euro, für Ehe- und Lebenspartner sowie für jedes Kind gibt es jeweils eine Förderung von bis zu 235,00 Euro. Alleinerziehende erhalten einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150,00 Euro je Kind.

Hier finden Sie die notwendigen Formulare, um Aufstiegs-BAföG zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag ausschließlich an die für Sie zuständige Behörde des Bundeslandes stellen. Auch in unseren kostenfreien Infoterminen informieren wir über das Aufstiegs-BAföG.